Das wichtigste zusammengefasst
Wir haben hier alles für dich zusammengefasst, was du wissen musst, um dir Zeit zu sparen:
- Nur für Unternehmen: Der Dienst richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer (B2B), nicht an Verbraucher.
- KI-gestützte LinkedIn-Erstellung: XHANA erstellt Beiträge basierend auf deinen übermittelten WhatsApp-Inhalten (Sprache, Text, Bilder).
- Volle Kontrolle & Freigabe: Jeder Beitrag wird erst nach deiner ausdrücklichen Freigabe auf LinkedIn veröffentlicht.
- Deine redaktionelle Verantwortung: Du bist als Kunde für die inhaltliche Prüfung (Richtigkeit, Rechte Dritter) vor der Veröffentlichung verantwortlich.
- KI-Hinweis: Da KI-Modelle Fehler machen können ("Halluzinationen"), übernehmen wir keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit oder geschäftliche Ergebnisse.
- Datenschutz & Datennutzung: Deine Daten werden nicht zum Training externer KI-Modelle verwendet; anonymisierte Daten dienen nur der internen Dienstoptimierung.
- 99 % Verfügbarkeit: Zielwert 99 % im Monatsmittel gemäß Ziffer 11.
- Analytics: XHANA zeigt dir die Leistungszahlen deiner LinkedIn-Beiträge. Die Zahlen stammen von LinkedIn über die offizielle Community API.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes „XHANA” (nachfolgend „Dienst”) zwischen der XHAUER Media GmbH, Stephansplatz 8/20, 1010 Wien, FN 571965 a (nachfolgend „Anbieter”) und ihren Kunden.
1.2 Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, die den Dienst in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, als Unternehmer im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu handeln.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 XHANA ist ein KI-gestützter Dienst zur Erstellung und Veröffentlichung von LinkedIn-Beiträgen. Der Kunde übermittelt Inhalte (Sprachnachrichten, Texte, Bilder, Dokumente) über WhatsApp; der Dienst erstellt daraus mithilfe von KI-Systemen Beitragsentwürfe und veröffentlicht diese nach Freigabe durch den Kunden (Ziffer 5) über die offizielle LinkedIn-Schnittstelle auf dem LinkedIn-Profil des Kunden.
2.2 Der Dienst nutzt zur Inhaltserstellung generative KI-Modelle externer Anbieter (derzeit: Anthropic PBC und OpenAI OpCo, LLC bzw. – für Kunden im EWR – OpenAI Ireland Ltd bzw. deren jeweilige Vertragsgesellschaften; jeweils über deren Geschäftskunden-Schnittstellen). Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzten Modelle und Modell-Anbieter zu wechseln, sofern der Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wechsel von Unterauftragsverarbeitern richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 10).
2.3 Zum Dienst gehören ferner: die Erstellung und Pflege eines Kundenprofils zur Personalisierung der Inhalte („Second Brain"), proaktive Themen- und Fragevorschläge, eine Web-Anwendung zur Planung und Verwaltung von Beiträgen sowie die Auswertung der Leistung seiner LinkedIn-Beiträge (Ziffer 4.4).
2.4 Bei der Interaktion über WhatsApp kommuniziert der Kunde mit einem KI-System. Der Anbieter weist hierauf zu Beginn der Nutzung hin.
2.5 Dem Kunden ist es untersagt, besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit) über WhatsApp, Texte, Dokumente oder Sprachnachrichten an den Dienst zu übermitteln. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Bußgeldern und Vertretungskosten vollumfänglich frei, die aus einem Verstoß gegen dieses Verbot resultieren.
2.6 Der Anbieter bietet den Dienst in verschiedenen Leistungsstufen (Tarifen) an, die sich im Funktionsumfang unterscheiden können; der jeweilige Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Bestellvorgang bzw. aus der aktuellen Tarifübersicht des Anbieters. Der Anbieter kann auch unentgeltliche Leistungsstufen anbieten. Unentgeltliche Leistungsstufen kann der Anbieter jederzeit im Funktionsumfang ändern oder mit angemessener Ankündigungsfrist einstellen; für laufende kostenpflichtige Tarife bleibt der bei Buchung vereinbarte Leistungsumfang von der Einführung, Änderung oder Einstellung anderer Leistungsstufen unberührt, im Übrigen gilt Ziffer 13.
3. Vertragsschluss, Testphase, unentgeltliche Nutzung
3.1 Der Vertrag kommt auf einem der folgenden Wege zustande:
a) Testphase / unentgeltliche Nutzung: durch Registrierung des Kunden für die kostenlose Testphase. Damit kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande – für die Dauer der Testphase mit dem in der Tarifübersicht ausgewiesenen Testphasen-Umfang und, sofern der Anbieter dies anbietet, anschließend fortgesetzt in einer unentgeltlichen Basis-Leistungsstufe (Ziffer 2.6); oder
b) Kostenpflichtiger Tarif: durch Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs – im Anschluss an die Testphase bzw. die unentgeltliche Nutzung oder unmittelbar – durch Abschluss des Bestellvorgangs.
3.2 Diese AGB einschließlich Anlage 1 gelten ab dem ersten Tag der Nutzung – auch während der Testphase und einer unentgeltlichen Nutzung – in vollem Umfang. Bietet der Anbieter im Anschluss an die Testphase keine unentgeltliche Basis-Leistungsstufe an, endet der Zugang nach Ablauf der Testphase automatisch, sofern der Kunde nicht in einen kostenpflichtigen Tarif wechselt; Ziffer 9.4 (Datenlöschung) gilt entsprechend.
3.3 Bei dauerhaft unentgeltlicher Nutzung ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu beenden, wenn der Kunde den Dienst länger als 3 Monate nicht genutzt hat; die Beendigung wird mindestens 7 Tage vorher in Textform angekündigt. Nach Vertragsende gilt Ziffer 9.4 (Datenlöschung).
4. Leistungen Dritter, Plattform-Voraussetzungen
4.1 Die Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass der Kunde über ein eigenes LinkedIn-Profil und einen eigenen WhatsApp-Zugang verfügt und dem Anbieter die zur Veröffentlichung und zur Auswertung erforderlichen Berechtigungen (LinkedIn-OAuth-Freigabe) erteilt. Die Vertragsbeziehungen des Kunden zu LinkedIn und Meta/WhatsApp bleiben unberührt; der Kunde ist für die Einhaltung der dortigen Nutzungsbedingungen selbst verantwortlich.
4.2 Der Anbieter veröffentlicht Beiträge ausschließlich über die offiziellen Schnittstellen der Plattformen und nur nach Freigabe durch den Kunden. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, freigegebene Beiträge in seinem Namen und auf seinem Profil zu veröffentlichen.
4.3 Der Anbieter haftet nicht für temporäre Unterbrechungen, Leistungseinschränkungen oder Drosselungen (Rate Limits), die auf Beschränkungen, Regeländerungen oder technischen Ausfällen dieser Drittplattformen beruhen, sofern der Anbieter diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Schadenersatz- oder Minderungsansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.
4.4 Nach Aktivierung der Analytics-Funktion und Erteilung der erforderlichen Berechtigungen im LinkedIn-OAuth-Prozess ruft der Anbieter über die offizielle LinkedIn-Schnittstelle regelmäßig Leistungsdaten zu den Beiträgen und zum Profil des Kunden ab (insbesondere Impressionen, erreichte Mitglieder, Reaktionen, Kommentare, geteilte Beiträge, Speicherungen, Weiterleitungen, Link-Klicks sowie die Follower-Zahl und deren Entwicklung), speichert und wertet sie für den Kunden aus. Die Ergebnisse werden dem Kunden und seinen hierzu berechtigten Nutzern in der Web-Anwendung bereitgestellt. Ein wöchentlicher Bericht über WhatsApp und die KI-gestützte Formulierung von Berichten und Optimierungsvorschlägen erfolgen nur, soweit die hierfür erforderliche Verarbeitung und Übermittlung der jeweiligen Daten nach den anwendbaren LinkedIn-Bedingungen zulässig sind. Andernfalls erfolgt die Bereitstellung in der Web-Anwendung; über WhatsApp kann auf den dort verfügbaren Bericht hingewiesen werden. Von anderen LinkedIn-Mitgliedern werden im Rahmen dieser Analytics-Funktion ausschließlich zusammengefasste Zahlenwerte, keine Kommentar- oder Nachrichteninhalte und keine Profildaten abgerufen. Für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern gilt Ziffer 10 in Verbindung mit Anlage 1.
a) Die Leistungsdaten werden von LinkedIn bereitgestellt; LinkedIn stellt sie nach eigener Angabe nach bestem Bemühen und mit zeitlicher Verzögerung (in der Regel 24 bis 48 Stunden) bereit. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und ständige Verfügbarkeit dieser Daten.
b) Ändert LinkedIn Umfang, Bedingungen oder Verfügbarkeit der Schnittstelle oder stellt sie ein, kann der Anbieter den Umfang der Analytics-Funktion entsprechend anpassen oder sie einstellen; Ziffer 4.3 gilt entsprechend.
c) Die Leistungsdaten und daraus abgeleitete Berichte werden ausschließlich zur Erbringung der Analytics-Leistung für den Kunden verarbeitet. Die hierfür erforderliche Verarbeitung durch die in Anlage 1 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter ist unter den dort geregelten Voraussetzungen und nur im nach den anwendbaren LinkedIn-Bedingungen zulässigen Umfang gestattet. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung für eigene Zwecke Dritter ist nicht gestattet. Eine allgemeine Exportfunktion wird nicht geschuldet. Vertragliche Beschränkungen für die Ausgabe oder Weitergabe einzelner Datenkategorien lassen zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Betroffenenrechte und das Rückgabewahlrecht nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO, unberührt. Für Rückgabe und Löschung gilt § 10.1 der Anlage 1.
d) Widerruft der Kunde die hierfür erforderlichen Zugriffsberechtigungen, verlangt er die Löschung der Leistungsdaten oder endet der Nutzungsvertrag, stellt der Anbieter den weiteren Abruf und die laufende Auswertung der betroffenen Leistungsdaten ein. Ein bei LinkedIn erklärter Widerruf wird beim nächsten automatisierten Abruf erkannt (in der Regel binnen eines Tages); ab Erkennung erfolgen keine weiteren Abrufe oder Auswertungen. Für die Löschung der gespeicherten Leistungsdaten, daraus abgeleiteter Berichte und Auswertungen sowie vorhandener Kopien und für ein etwaiges Rückgabeverlangen gilt § 10.1 der Anlage 1. Eine spätere Nutzung von Analytics setzt einen bestehenden Nutzungsvertrag, die erneute Aktivierung und gültige LinkedIn-Berechtigungen voraus; bereits gelöschte Daten werden dadurch nicht wiederhergestellt.
e) Aus den Leistungsdaten abgeleitete Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich; Ziffer 6.1 gilt entsprechend.
5. Freigabe-Verfahren und redaktionelle Verantwortung des Kunden
5.1 Der Dienst veröffentlicht keinen Beitrag ohne vorherige ausdrückliche Freigabe des Kunden (im Chat oder in der Web-Anwendung).
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeden Beitragsentwurf vor Freigabe inhaltlich zu prüfen, insbesondere auf: sachliche Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen, Zahlen und Referenzen; Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte); wettbewerbs- und berufsrechtliche Zulässigkeit; sowie etwaige branchenspezifische Kennzeichnungspflichten.
5.3 Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die redaktionelle und rechtliche Verantwortung für den Beitrag im Sinne einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Kontrolle. Freigaben werden vom Anbieter protokolliert.
5.4 Der Kunde bleibt frei, Entwürfe zu ändern, Änderungen anzufordern oder die Freigabe zu verweigern. Eine Pflicht des Kunden zur Freigabe besteht nicht.
6. Beschaffenheit KI-generierter Inhalte, Rechte, Vertraulichkeit und AI Act
6.1 Gewährleistung und Inhaltsrichtigkeit: KI-generierte Beitragsentwürfe werden mithilfe probabilistischer Systeme erstellt. Dem Kunden ist bekannt, dass diese Entwürfe Unrichtigkeiten oder Fehlinterpretationen („Halluzinations-Effekte") enthalten können. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Dienstes nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Schnittstellen und Funktionalitäten, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der erzeugten KI-Outputs sowie für das Erreichen bestimmter geschäftlicher Erfolge (z. B. Reichweiten- oder Engagement-Ziele). Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bezüglich der technischen Funktionsfähigkeit der Software-as-a-Service-Plattform bleiben unberührt.
6.2 Rechte an KI-generierten Inhalten (Output): Soweit KI-generierte Inhalte mangels menschlicher Schöpfungshöhe nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (§§ 1, 2 UrhG) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, darf der Kunde diese Inhalte frei sowie zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt nutzen. Soweit an den erstellten Inhalten dennoch Urheber- oder Leistungsschutzrechte des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, überträgt der Anbieter diese mit Freigabe dem Kunden bzw. räumt ihm daran ein unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG) ein. Der Anbieter wird gegenüber dem Kunden keine eigenen Rechte an diesen Inhalten geltend machen. Eine Exklusivität gegenüber Dritten wird nicht versprochen; der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Dritte gleichartige oder identische KI-generierte Inhalte frei nutzen können. Das im Rahmen der Nutzung erstellte Kundenprofil („Second Brain") sowie darin enthaltene Geschäftsgeheimnisse verbleiben im ausschließlichen Inhaberschafts- und Schutzbereich des Kunden gemäß §§ 26a ff des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere § 26b UWG; ergänzend gilt Ziffer 6.5.
6.3 Rechte an übermittelten Inhalten (Input): Der Kunde räumt dem Anbieter an allen von ihm übermittelten Inhalten (insbesondere Sprachnachrichten, Texten, Bildern, Dokumenten und Profilinformationen) eine nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Vertragslaufzeit und die Vertragszwecke beschränkte Werknutzungsbewilligung ein. Sie umfasst die Vervielfältigung und Speicherung (§ 15 UrhG), die Transkription, Bearbeitung und Umgestaltung zur Erstellung von Entwürfen und Beiträgen (§ 14 Abs. 2 UrhG), die Weitergabe an die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und Dienstleister sowie die öffentliche Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG) — Letztere ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe des jeweiligen Beitrags durch den Kunden. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den eingereichten Inhalten zu verfügen und dass der Rechtseinräumung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
6.4 KI-Modell-Training und Schutz von Kundendaten: Der Anbieter gewährleistet, dass die vom Kunden übermittelten Inhaltsdaten sowie die im Rahmen des Dienstes erzeugten oder gespeicherten Inhalte, insbesondere Chatverläufe, Sprachdateien, Dokumente, Beitragsentwürfe, sonstige KI-Ausgaben und das strukturierte Kundenprofil („Second Brain“), nicht zum Training, zur Feinabstimmung (Fine-Tuning) oder Verbesserung von Modellen externer Dritter (z. B. OpenAI oder Anthropic) verwendet werden. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, diese Inhalte als Ausgangsmaterial zur Verbesserung des eigenen Dienstes sowie zum Training, zur Feinabstimmung und zur Evaluation eigener oder intern betriebener Modelle zu verarbeiten, sofern sie vor einer solchen Verwendung nach Maßgabe der folgenden Anforderungen technisch und organisatorisch aufbereitet werden. Personenbezogene Daten dürfen für diese Zwecke ausschließlich nach vollständiger und unwiderruflicher Anonymisierung verwendet werden. Darüber hinaus werden unmittelbare und mittelbare Kundenbezüge sowie kundenspezifische vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse soweit entfernt, abstrahiert oder transformiert, dass sie weder einem bestimmten Kunden zugeordnet noch als konkrete kundenspezifische Information aus den verwendeten Trainingsdaten oder den daraus hervorgehenden Modellen rekonstruiert oder reproduziert werden können. Roh-, Klar- oder lediglich pseudonymisierte personenbezogene Daten werden nicht für Trainingszwecke verwendet. Soweit für die vorgenannten Verarbeitungsschritte urheberrechtliche oder sonstige Nutzungsrechte an den vom Kunden übermittelten oder im Rahmen des Dienstes erzeugten Inhalten erforderlich sind, räumt der Kunde dem Anbieter hierfür eine nicht-ausschließliche, auf diesen Zweck beschränkte Nutzungsbewilligung ein. Diese umfasst ausschließlich die zur Anonymisierung, De-Identifizierung, Abstraktion, Aggregation, technischen Aufbereitung sowie zur anschließenden Nutzung der daraus hervorgehenden Daten für die in dieser Ziffer genannten Zwecke erforderlichen Handlungen. Eine darüber hinausgehende Nutzung kundenspezifischer Inhalte ist hiervon nicht umfasst. Die Anonymisierung personenbezogener Daten erfolgt als letzter Schritt der Auftragsverarbeitung auf dokumentierte Weisung des Kunden nach Maßgabe des § 2.1 der Anlage 1. Erst nach Abschluss der Anonymisierung verarbeitet der Anbieter die daraus hervorgehenden anonymen Daten für die vorgenannten eigenen Zwecke außerhalb der Auftragsverarbeitung in eigener Verantwortung. Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, um zu verhindern, dass aus den verwendeten Daten oder den daraus trainierten Modellen personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige kundenspezifische vertrauliche Informationen extrahiert oder reproduziert werden können. Er dokumentiert die eingesetzten Anonymisierungs-, Transformations- und Trainingsverfahren, führt vor dem produktiven Einsatz geeignete Tests auf eine mögliche Extraktion oder Reproduktion personenbezogener oder kundenspezifischer Inhalte durch und bewertet das verbleibende Risiko regelmäßig neu. Der Kunde kann der Nutzung nach dieser Ziffer jederzeit formlos, insbesondere per E-Mail oder über die Systemeinstellungen, mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (Opt-out). Der Widerspruch erfasst sämtliche vom Kunden übermittelten und für ihn erzeugten Inhalte einschließlich des Kundenprofils („Second Brain“) sowie darin enthaltener Angaben über Dritte. Ab Zugang des Widerspruchs werden für diesen Kunden keine weiteren Daten zu den in dieser Ziffer geregelten Trainings- und Verbesserungszwecken aufbereitet oder verwendet. Bereits zuvor wirksam anonymisierte und nach den vorstehenden Anforderungen transformierte Daten, die keinen Personen- oder Kundenbezug mehr aufweisen, bleiben hiervon unberührt.
6.5 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse: „Vertrauliche Informationen" sind alle nicht allgemein bekannten Informationen, die eine Partei der anderen im Rahmen des Vertrags zugänglich macht, insbesondere die Inhalte des Kundenprofils („Second Brain"), Strategie-, Kunden- und Preisinformationen sowie Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG. Diese Regelung tritt neben die datenschutzrechtliche Vertraulichkeit nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 1) und erfasst auch nicht-personenbezogene Informationen. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und nur solchen Mitarbeitern und Dienstleistern (einschließlich Unterauftragsverarbeitern) zugänglich zu machen, die sie für die Leistungserbringung benötigen und die schriftlich oder gesetzlich zu gleichwertiger Vertraulichkeit verpflichtet sind. Abweichend hiervon ist die in Ziffer 6.4 ausdrücklich geregelte Verarbeitung von Inhalten zu Zwecken der Verbesserung des eigenen Dienstes sowie des Trainings, der Feinabstimmung und der Evaluation eigener oder intern betriebener Modelle zulässig, sofern die dort geregelten Anforderungen an Anonymisierung, Entfernung des Kundenbezugs sowie Schutz vertraulicher Informationen und Geschäftsgeheimnisse vollständig eingehalten werden. Eine Verwendung konkreter kundenspezifischer vertraulicher Informationen oder Geschäftsgeheimnisse als solche zu Trainings- oder Verbesserungszwecken ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Regelung öffentlich bekannt sind oder werden, rechtmäßig von Dritten erlangt oder nachweislich unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall informiert die offenlegende Partei die andere vorab, soweit rechtlich zulässig. Bei Vertragsende werden vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht; für personenbezogene Daten gehen die Löschregeln der Anlage 1 vor. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Vertragsende drei Jahre fort, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG unbefristet, solange deren Voraussetzungen vorliegen. Diese Regelung dient zugleich als angemessene Geheimhaltungsmaßnahme im Sinne des § 26b Abs. 1 Z 3 UWG zugunsten des Kunden.
6.6 Kennzeichnungspflichten (EU AI Act):
a) Der Anbieter stellt sicher, dass KI-generierte Ausgaben des Dienstes gemäß Art. 50 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.
b) Der Kunde handelt hinsichtlich der Veröffentlichung der Inhalte als Betreiber (Deployer). Eine Offenlegungspflicht des Kunden für KI-generierte Texte besteht nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 nur, wenn diese veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren; sie entfällt, wenn die Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Das Freigabe-Verfahren nach Ziffer 5 entspricht einem solchen Verfahren, sofern der Kunde die Prüfung nach Ziffer 5.2 tatsächlich durchführt. Die Beurteilung und Erfüllung etwaiger eigener Transparenzpflichten bleibt Sache des Kunden.
c) Der Kunde darf die vom Anbieter angebrachten maschinenlesbaren Kennzeichnungen nicht gezielt entfernen, unterdrücken oder manipulieren; die gewöhnliche redaktionelle Bearbeitung von Entwürfen im Rahmen von Ziffer 5 gilt nicht als Manipulation.
7. Vergütung, Zahlungsabwicklung und Reseller-Verhältnis
7.1 Kaufmännische Zahlungsabwicklung: Der kostenpflichtige Erwerb des Dienstes erfolgt über Digistore24 als Reseller. Der Vertrag über den Erwerb kommt zwischen dem Kunden und der im jeweiligen Bestellformular als Verkäufer ausgewiesenen Gesellschaft der Digistore24-Gruppe zustande (beispielhaft, nicht abschließend: Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, Deutschland). Für diesen Erwerbsvorgang — einschließlich Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Abrechnung von Abonnements und Rückabwicklung — gelten die im Bestellvorgang abrufbaren AGB der jeweiligen Digistore24-Gesellschaft.
7.2 SaaS-Leistungsverhältnis: Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung des Dienstes (insbesondere Einräumung der Nutzungsrechte, Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Pflichten des Kunden und Haftung des Anbieters als Leistungserbringer) im Verhältnis zwischen der XHAUER Media GmbH und dem Kunden. Der Erwerbsvertrag mit Digistore24 bleibt unberührt. Soweit diese AGB und die AGB der jeweiligen Digistore24-Gesellschaft denselben Gegenstand regeln, gehen für den Erwerbs- und Zahlungsvorgang die Digistore24-AGB und für die Nutzung des Dienstes diese AGB vor. Erfüllungsansprüche, softwarebezogene Gewährleistungsrechte sowie Support-Anfragen zur Funktionalität von XHANA sind ausschließlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Inhalte (einschließlich Angaben über Dritte) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt Ziffer 2.5.
8.2 Der Kunde nutzt den Dienst nicht zur Erstellung rechtswidriger, irreführender oder diskriminierender Inhalte und hält die Nutzungsbedingungen der Plattformen (LinkedIn, WhatsApp) sowie die Nutzungsrichtlinien der KI-Anbieter ein.
8.3 Der Kunde benennt die Personen, die für ihn Freigaben erteilen dürfen, und sorgt dafür, dass diese mit der Funktionsweise und den Grenzen des Dienstes vertraut sind. Der Anbieter stellt hierfür Informationsmaterial zur Verfügung (Art. 4 EU AI Act — KI-Kompetenz).
8.4 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung vom Kunden freigegebener Beiträge oder aus vom Kunden übermittelten rechtswidrigen Inhalten entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
9. Laufzeit, Kündigung, Folgen der Beendigung
9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs erfolgt ausschließlich über die Abo-Verwaltung von Digistore24 (Ziffer 7); der Zugang zum kostenpflichtigen Leistungsumfang bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Bietet der Anbieter eine unentgeltliche Basis-Leistungsstufe an (Ziffer 2.6), wird der Vertrag anschließend in dieser fortgesetzt; andernfalls endet er mit Ablauf des Abrechnungszeitraums. Ist die Kündigung über Digistore24 aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht möglich, genügt ausnahmsweise Textform (Ziffer 9.3).
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen Ziffern 5 oder 8 verstößt.
9.3 Die Beendigung des Nutzungsvertrags im Übrigen — insbesondere während der Testphase, bei unentgeltlicher Nutzung sowie nach einer Fortsetzung in der Basis-Leistungsstufe — erfolgt durch Kündigung in Textform (z. B. E-Mail an team@xhauer.com). Kündigungen des Anbieters erfolgen ebenfalls in Textform.
9.4 Nach Vertragsende (einschließlich Ende einer Testphase ohne Tarifwechsel sowie Beendigung einer unentgeltlichen Nutzung nach Ziffer 3.3) löscht oder retourniert der Anbieter die für den Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1) innerhalb von 90 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bereits veröffentlichte Beiträge auf dem LinkedIn-Profil des Kunden bleiben von der Beendigung unberührt.
10. Datenschutz
10.1 Soweit der Anbieter bei der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage 1). Dies umfasst insbesondere übermittelte Nachrichten, Sprachaufnahmen, Bilder, das Kundenprofil und darin enthaltene Daten Dritter sowie bei aktivierter Analytics-Funktion die über die LinkedIn-Schnittstelle abgerufenen personenbezogenen Leistungsdaten, ihre Auswertung und die daraus erstellten Berichte.
10.2 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter ein, darunter Anbieter mit Verarbeitung in Drittländern (insbesondere USA). Dies umfasst bei Analytics, soweit nach Ziffer 4.4 zulässig, die Speicherung und Verarbeitung von Leistungsdaten, die KI-gestützte Formulierung von Berichten und Optimierungsvorschlägen sowie die Übermittlung von Berichten über WhatsApp. Die Unterauftragsverarbeiter, ihre jeweiligen Aufgaben und die Transfermechanismen (EU-US Data Privacy Framework bzw. EU-Standardvertragsklauseln) ergeben sich aus Anlage 1. Es werden jeweils nur die für die betreffende Aufgabe erforderlichen Daten verarbeitet.
10.3 Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der in seinem Auftrag erfolgenden Verarbeitung verantwortlich. Dies gilt sowohl für die von ihm übermittelten Daten als auch für die auf seine Veranlassung über LinkedIn abgerufenen personenbezogenen Leistungsdaten. Er stellt insbesondere sicher, dass eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt, erforderliche Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt werden und er zur Einbindung der betreffenden LinkedIn-Profile berechtigt ist. Die technische OAuth-Freigabe ersetzt weder diese Prüfung noch eine gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung. Die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Anbieters bleiben unberührt.
11. Verfügbarkeit, Support
11.1 Der Anbieter erbringt den Dienst mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Kalendermonat (Zielwert). Die Verfügbarkeit berechnet sich wie folgt: (Gesamtminuten des Kalendermonats − anrechenbare Ausfallminuten) ÷ Gesamtminuten × 100. Messpunkt ist der Übergabepunkt des Dienstes an das öffentliche Internet am Ausgang der vom Anbieter genutzten Hosting-Infrastruktur. „Verfügbar" ist der Dienst, wenn seine wesentlichen Funktionen (Login sowie Kernfunktionalität) am Messpunkt technisch nutzbar sind. Nicht als Ausfallzeit gelten: (a) angekündigte Wartungsfenster nach Ziffer 11.2, (b) Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere allgemeine Internet- und Netzstörungen, Störungen der Plattformen Dritter nach Ziffer 4.3 sowie Systeme und Anbindung des Kunden), (c) höhere Gewalt sowie (d) vom Kunden zu vertretende Unterbrechungen.
11.2 Geplante Wartung wird mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Dienst angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (MEZ/MESZ) durchgeführt; angekündigte Wartung ist auf 8 Stunden je Kalendermonat begrenzt. Darüber hinausgehende oder unangekündigte Wartung zählt als Ausfallzeit; ausgenommen ist unaufschiebbare Notfallwartung zur Abwehr von Sicherheitsrisiken.
11.3 Support-Anfragen richtet der Kunde per E-Mail an team@xhauer.com. Der Anbieter beantwortet Anfragen innerhalb angemessener Frist zu üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9–17 Uhr). Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten besteht nicht.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch die in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte.
12.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus der Veröffentlichung von Beiträgen, die der Kunde unter Verletzung seiner Prüf- und Freigabepflichten (Ziffer 5) freigegeben hat, sowie nicht für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Entwürfe (Ziffer 6.1), soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
12.4 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Ansprüche betroffener Personen aus Art. 82 DSGVO und die Befugnisse von Aufsichtsbehörden werden durch diese AGB nicht beschränkt; die Haftungsregelungen betreffen insoweit ausschließlich das Innenverhältnis der Parteien.
13. Änderungen der AGB
13.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung (a) aufgrund von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, (b) aufgrund geänderter Bedingungen der Plattform- oder KI-Anbieter oder (c) aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zulasten des Kunden verschiebt.
13.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei zur Kündigung zum Wirksamkeitstermin berechtigt. Die Zustimmungsfiktion nach Satz 2 gilt nicht für wesentliche Änderungen, insbesondere nicht für Einschränkungen des Leistungskerns eines gebuchten kostenpflichtigen Tarifs, die Einführung oder Erhöhung von Entgelten, Änderungen der Haftungsregelungen (Ziffer 12), Änderungen dieser Änderungsklausel selbst sowie für den Kunden nachteilige Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 1); solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform — erteilt er sie nicht, gilt der Vertrag unverändert fort, unbeschadet des beidseitigen Kündigungsrechts nach Satz 3. Für unentgeltliche Leistungsstufen bleibt Ziffer 2.6 unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, sofern der Kunde Unternehmer ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlagen
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO